Dietmar Gätcke

Datenschutzbeauftragter

TÜV zertifiziert

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Machen Sie den Quick-Check!

Wenn Sie eine der Fragen mit ja beantworten, haben Sie die Anforderungen des BDSG zu erfüllen.

Werden bei Ihnen die Vor- und Nachnamen der Kunden bzw. die Nachnamen der Sachbearbeiter der Kunden in einer EDV-Anlage (z.B. CRM) gespeichert?

Findet bei Ihnen Kommunikation per E-Mail statt?

Verfügt Ihr Unternehmen über mehr als 9 Personen, die im Rahmen ihrer Beschäftigung mit personenbezogenen Daten (z. B. Vor- und Nachname, Geschlecht, Rufnummer, Alter.) zu tun haben?

Findet eine automatisierte Lohnbuchhaltung statt bzw. ist diese Tätigkeit outgesourct worden?

Werden die bearbeiteten Aufträge noch nach Vertragsbeendigung archiviert? Zum Beispiel für die Steuer?

Hat Ihr Unternehmen einen Internetauftritt?

Fordern Sie einfach unverbindlich ausführliches Informationsmaterial an.