Dietmar Gätcke
Datenschutzbeauftragter
TÜV zertifiziert
Jahresbericht 2012 des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Als typische Mängel werden (ab Seite 42) folgende Themen aufgelistet:
Am Ende dieses Abschnittes im Jahresbericht steht zusammenfassend:
Obwohl das Bundesdatenschutzgesetz bereits seit mehr als 30 Jahren in Kraft ist, erleben Unternehmen immer wieder böse Überraschungen, wenn die Aufsichtsbehörde ihre Datenverarbeitung vor Ort überprüft. Solche Überraschungen sind vermeidbar, wenn bestimmte Grundregeln beachtet werden. Heutzutage kann es sich kein Unternehmen mehr leisten, den Datenschutz zu unterschätzen (Jahresbericht BlnBDI 2012 S.47)
Unter folgender Pressemitteilung erfolgte die Veröffentlichung.