Dietmar Gätcke

Datenschutzbeauftragter

TÜV zertifiziert

dsbplus

"Wenn die Aufsichtsbehörde klingelt vermeidbare Fehler von Unternehmen bei Prüfungen"


Jahresbericht 2012 des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Als typische Mängel werden (ab Seite 42) folgende Themen aufgelistet:

  • Fehlendes oder mangelhaftes Verfahrensverzeichnis
  • Fehlende mangelhafte Verträge über die Auftragsdatenverarbeitung
  • Fehlende Unabhängigkeit oder Fachkunde der oder des Datenschutzbeauftragten
  • Fehlendes Lösch- und Sperrkonzept
  • Missachtung der Auskunftsrechte von Betroffenen
  • Fehlende oder mangelhafte Verpflichtung auf das Datengeheimnis

Am Ende dieses Abschnittes im Jahresbericht steht zusammenfassend:

Obwohl das Bundesdatenschutzgesetz bereits seit mehr als 30 Jahren in Kraft ist, erleben Unternehmen immer wieder böse Überraschungen, wenn die Aufsichtsbehörde ihre Datenverarbeitung vor Ort überprüft. Solche Überraschungen sind vermeidbar, wenn bestimmte Grundregeln beachtet werden. Heutzutage kann es sich kein Unternehmen mehr leisten, den Datenschutz zu unterschätzen (Jahresbericht BlnBDI 2012 S.47)

Unter folgender Pressemitteilung erfolgte die Veröffentlichung.